Schlichtungsverfahren

Falls nach Rückmeldung an den oben angegebenen Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Schlichtungsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen zwecks Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen und Kontakt:

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
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